AGB
Anmeldung
Die Anmeldung zum Kurs ist verbindlich und erst nach einer Anzahlung in Höhe von 50 EUR pro Kursteilnehmer auf unser Konto: (Kontonr: 110352018 – Kontoinhaber: Styrmir Árnason – BLZ: 37069840- Bank: Volksbank Wipperfürth Lindlar) verbindlich. Die komplette Lehrgangsgebühr ist bei Kursbeginn zu entrichten. Nur im Falle vollständiger Bezahlung bei Lehrgangsbeginn ist die Teilnahme möglich. Voraussetzungen
Die mitgebrachten Pferde müssen frei von ansteckenden Krankheiten sein sowie einen aktuell wirksamen Impfschutz gegen Influenza
und Tetanus besitzen. Dieser muss bei Einstellung des Pferdes durch Vorlage des Equidenpasses nachgewiesen werden. Zudem müssen die Pferde ausreichend haftpflichtversichert sein und der entsprechende Nachweis erbracht werden (Vorlage eines aktuellen Versicherungsscheins des Tierhalterhaftpflichtversicherers).
Nichtvorlage des Equidenpasses und / oder Versicherungsscheins des Tierhalterhaftpflichtversicherers führt im Interesse aller Pferde, Reiter und unseres Personals dazu, dass das Pferd bei uns nicht eingestellt werden kann.
Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie alle Teilnehmer auf Schulpferden ist das Tragen einer splittersicheren Reitkappe mit Drei- oder Vierpunkt-Befestigung Pflicht.
Gebührenerstattung
Wird der Lehrgang bis zu zwei Wochen vor Beginn abgesagt, so muss die Anmeldegebühr in Höhe von 50 EUR pro Kursteilnehmer als Bearbeitungsgebühr einbehalten werden, sofern nicht nachgewiesen wird, dass nur ein wesentlich niedrigerer Schaden eingetreten ist oder vom Teilnehmer oder unserer Seite kein Ersatzteilnehmer gestellt wird / werden kann. Erfolgt die Absage zu einem späteren Zeitpunkt, so wird die volle Lehrgangsgebühr berechnet. Auch dies gilt nicht, wenn seitens des Teilnehmers oder von unserer Seite ein Ersatzteilnehmer gestellt wird / werden kann oder nachgewiesen wird, dass der entstandene Schaden wesentlich niedriger war.
Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Lehrgangs, gleich aus welchem Grund, werden die Kosten für Verpflegung und Pferdepension für die verbleibende Dauer des Lehrgangs / der vereinbarten Einstellung des Pferdes vollständig erstattet. Die Lehrgangsgebühren werden bei vorzeitiger Beendigung in dem Verhältnis erstattet, zu dem der Teilnehmer an dem Lehrgang teilgenommen hat bzw. nicht mehr teilnehmen kann, abzüglich eines Betrages in Höhe von 25 % auf den zurück zu zahlenden Betrag. Dies gilt nur insoweit als nicht nachgewiesen wird, dass uns nur ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist oder kein Ersatzteilnehmer von dem abgereisten Teilnehmer oder von uns für den Rest des Lehrgangs gestellt wird / werden kann.
Bei einer Absage des Lehrgangs von unserer Seite aus wird die volle Lehrgangsgebühr erstattet.
Haftung
Ich erkenne an, dass meine Teilnahme auf eigene Gefahr erfolgt; insbesondere bin ich darauf hingewiesen worden, dass der Veranstalter und der Leiter für Unfälle, die ich während der Zeit meines Aufenthaltes im Stall und auf dem Reitgelände, sowie sonst im Zusammenhang mit der Ausübung des Reitsports erleide, eine Haftung nur insoweit übernehmen, als hierfür Versicherungsschutz besteht, bzw. der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der verantwortlichen Person beruht.